Mittwoch, 31. Oktober 2007
Kurzer Prozess
"Vor dem Amtsgericht in G. an der J. beginnt heute der Prozess der 51jährigen Grund-und Hauptschullehrerin Roswitha M., gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, das Land R.-P.
Frau M., die seit 26 Jahren an der Theodor-Heuss-Grund-und-Hauptschule in G. an der J. unterrichtete, war im Februar 2007 vom Land R.-P. gekündigt worden. Ebenso war ihr generell die Befugnis zum Erteilen von Unterricht im Bundesland R.-P. entzogen worden, da ihre Unterrichtsmethoden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stünden.
Gegen diese Kündigung klagt Roswitha M. nun.

Hintergrund des erwarteten Schauprozesses waren die jahrelangen Zwistigkeiten im Klassenzimmer, zwischen Frau M. und dem Schüler Y.

So hatte Frau M. den Y. mehrfach korrigiert, als er beispielsweise "den Arschloch" statt "dem Arschloch" sagte. Frau M. war es dabei scheinbar egal, dass Sie den Jugendlichen Y. mit derartigen Korrekturen vor der gesamten Klasse in seiner aufkeimenden Männlichkeit demütigte.
Auch Y.s Vater, Herr Y., der bei Frau M. zusammen mit zwei Cousins, zwei Schwagern und einem Schwiegersohn in der Elternsprechstunde vorsprach, vermochte ihr nicht klar zu machen, dass von ihr erwartet werde, dass sie sich in der Klasse für ihr Verhalten bei Y. zu entschuldigen habe.
Nicht einmal die Drohung des Schwiegersohnes Herr C., man werde Frau M. andernfalls "ausräuchern", konnte die aufmüpfige Frau M. zur Vernunft bringen, im Gegenteil: Als zwei Wochen später nachts ein Brandsatz auf Frau M.s Balkon landete, erstatte die Lehrerin auch noch Anzeige gegen Herrn C..

Die Situation im Klassenzimmer eskalierte in den kommenden Monaten und gipfelte darin, dass Frau M. den Y. ein weiteres mal vor der gesamten Klasse durch sprachliche Korrekturen demütigte.
Als ihr Y. mitteilte, dass ihm das "scheissenegal" sein, wie es "richtig heisse", hatte Frau M. die Stirn wortwörtlich zu sagen: "Wer in Deutschland leben will, muss auch Deutsch lernen."
Mitschüler mussten daraufhin den Y. davon abhalten, auf Frau M. mit einem mitgebrachten Springmesser einzustechen.

Ein derartiges Verhalten der Lehrerin kann natürlich nicht ungesühnt bleiben.
Herr Y., der Vater vom Schüler Y., beschwerte sich beim Oberschulamt, das den Fall prompt prüfte.
Zwei Monate später wurde Roswitha M. als "untragbar für den Schuldienst" entlassen, mit der Begründung sie habe wiederholt den Y. durch ihr Verhalten in seiner Ehre gekränkt und ihn damit am Ende so sehr provoziert, dass er geradezu gezwungen war, eine Straftat zu begehen.
Alleine das beherzte Eingreifen von 16 Mitschülern konnte Schlimmeres verhindern.
Darüberhinaus habe Frau M. mit ihrer Äußerung Wer in Deutschland leben will, muss auch Deutsch lernen dem Y. zu verstehen gegeben, dass er, als Person mit Migrationshintergrund, in Deutschland nicht willkommen sei.
Davon distanziert sich das Land R.-P., der Außenminister, der gerade auf einem Amtsbesuch in T. weilte, verlieh seiner tiefer Bestürzung im Namen der Bundesregierung Ausdruck und versprach Subjekte wie Frau M. aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Das Land begründete Frau M.s fristlose Entlassung aus dem Schuldienst des weiteren damit, dass Frau M. offensichtlich nicht sensibel genug sei, um auf einzelne kulturelle Gepflogenheiten ihrer Schüler einzugehen. Stattdessen habe sie chauvinistische Deutschtümelei an den Tag gelegt, die man in keinem Falle billigen könne.

Mit Spannung wird nun heute der Ausgang dieses Prozesses erwartet."

Woher ich das habe?
Na, aus den Fingern gesaugt hab' ich mir das.

Sie sagen "sowas gibt's nicht!" ?
Warte Sie's mal ab, das ist bloß eine Frage der Zeit...

Landleben 2.0
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